Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beantragen
Für Investitionen in neue Maschinen/Anlagen und Gebäude oder für die Modernisierung eines Beherbergungsbetriebes im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab. Die Förderung erfolgt im Fördergebiet der GRW.
Ein Sonderteil ist dem Beherbergungsgewerbe gewidmet. Die markt- und zielgruppengerechte Entwicklung von Beherbergungsbetrieben ist ein wesentlicher Bestandteil der Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030.
Durch betriebliche Investitionen in Verbindung mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur erhöht sich die Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft erreicht werden.
Kurztext
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung ver-bundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel:
+49 431 9905-0
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Fax:
+49 431 9905-3383
E-Mail:
info[at]ib-sh.de