On-the-Job-Training (OJT) im Einzelfall beantragen
Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das On-the-Job-Training (OJT) repräsentiert neben dem theoretischen- und praktischen Musterlehrgang einen weiteren Schritt zum Erhalt der ersten Luftfahrzeugmusterberechtigung einer Kategorie.
Während Trainees im theoretischen und praktischen Teil des Musterlehrgangs grundlegende Kenntnisse des Luftfahrzeugmusters vermittelt werden, sollen diese Kenntnisse im Rahmen des OJT in einer realen Instandhaltungsumgebung umgesetzt und vertieft werden.
Trainees werden hierbei durch sogenannte Supervisorinnen und Supervisoren praktisch angeleitet und unterstützt, um entsprechende Erfahrung als angehendes freigabeberechtigtes Personal zu sammeln.
Für die Erstmustererteilung benötigen Trainees einen erfolgreich abgeschlossenen Luftfahrzeugmusterlehrgang. Zusätzlich müssen sie ein abgeschlossenes On-the-Job-Training (OJT) in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachweisen.
Wenn Sie in Ihrer Ausbildungsstätte nicht die Möglichkeit haben, ein genehmigtes OJT zu ermöglichen, können Sie ein OJT im Einzelfall beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Folgende Möglichkeiten haben Sie:
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine OJT-Genehmigung für mehrere Trainees gleichzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass dem LBA eine Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor das OJT beginnt.
Erstmaliger Antrag:
Für die erstmalige Beantragung eines OJT müssen Sie angeben:
Folgeantrag:
Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines neuen OJT, basierend auf einem bereits genehmigten OJT.
Im Falle einer Folgebeantragung müssen Sie angeben, in welchen Punkten sich das neue OJT vom vorher durchgeführten unterscheidet. Sind die Unterschiede zu groß, kann eine vollständige Neubeantragung notwendig sein.
Änderungsantrag:
Im Falle eines Änderungsantrags müssen Sie angeben, was sich gegenüber dem ursprünglich genehmigten OJT verändert hat.
Assessmenttermin melden:
Wenn Sie einen Assessmenttermin melden möchten, müssen Sie den entsprechenden Ort und die Zeit angeben.
Kurztext
Um ein On-the-Job-Training (OJT) zu beantragen, ein bestehendes OJT zu ändern oder einen Assessmenttermin zu melden, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.
Online-Antrag:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung des OJT muss vor dem Beginn des OJT erfolgen.
Im Gegensatz zur praktischen Musterausbildung ist es erlaubt, bereits bis zu 50 Prozent der Ausbildung am Arbeitsplatz vor Antritt der Theorie zu absolvieren.
Belegte Musterkurse dürfen nicht länger als 3 Jahre her sein (ab 1. Schulungstag).
Nachweise der pädagogischen Kenntnisse der Assessorinnen oder Assessoren
Personalausweis oder Reisepass für jeden Trainee
Bei Vertretung
Bei einer Adresse im Ausland:
Bei einem Ausbildungsbetrieb außerhalb Deutschlands:
Wenn die gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen und Supervisoren beziehungsweise der Assessorinnen und Assessoren nicht in Deutschland ausgestellt wurde:
Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen an der Capability List / Scope of Work:
Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen am geplanten Assessment-Ablauf:
Bei Erstantrag oder Änderungen am Logbuch:
Bei Kostenübernahme:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal
Tel:
+49 531 23555297
|
Fax:
+49 531 23555297
E-Mail:
aml[at]lba.de
Web:
www.lba.de/DE/Technik/TechnischesPersonal/Anfragen/Anfragen_node.html
Postanschrift:
38001 Braunschweig
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Montag: 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr