Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen
Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
Kurztext
Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:
Voraussetzungen
Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Tel:
+49 30 18333-0
|
Fax:
+49 30 18333-1885
E-Mail:
ePost[at]bfs.de
Web:
www.bfs.de
Postanschrift:
38201 Salzgitter