Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen
Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang
sein.
Kurztext
Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.
Es fallen keine Kosten an.
keine
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Tel:
+49 228 99358-91919
|
Fax:
+49 22899 358-72304
E-Mail:
spaetaussiedler[at]bva.bund.de
Web:
www.bva.bund.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:00 – 15:00 Uhr