Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
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Fax:
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E-Mail:
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Web:
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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung