Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes (zum Beispiel Genehmigung von Bauvorhaben).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung) genehmigt. Mit einem Planfeststellungsverfahren geht unter anderem ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (sogenanntes Anhörungsverfahren) einher.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen und Wasserstoffleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Häfenausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Kurztext
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr im Falle von
An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein im Falle von
An das Amt für Planfeststellung Energie im Falle von
An das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, im Falle von
Die Antragsunterlagen bestehen in der Regel insbesondere aus einem
Die für das einzelne Verfahren zuständigen Behörden stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zu Verfügung.
Ein formloses Antragsschreiben reicht aus, sofern in einzelnen Planfeststellungsrichtlinien beziehungsweise von den zuständigen Behörden nichts anderes vorgeschrieben wird.
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Windenergie, Vorranggebiete
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Energie
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-8841
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/energie/afpe.html
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Amt für Planfeststellung Verkehr, Betriebssitz Kiel
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-0
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel:
+49 4841 667-0
|
Fax:
+49 4841 667-115
E-Mail:
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de