Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen
Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet. Dieser enthält auch die Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
Kurztext
Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Patent-Anmeldung stellen:
Voraussetzungen
Sie möchten über den kostenpflichtigen Rechercheantrag eine grobe Einschätzung darüber erhalten, ob Ihre bereits als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die aktuellen Kosten können Sie dem Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts entnehmen.
Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.
Ansprechpartner
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Tel:
+49 89 2195-1000
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Fax:
+49 89 2195-4000
E-Mail:
info[at]dpma.de
Web:
www.dpma.de
Postanschrift:
80297 München, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten:
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr