Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Berufliche Aus- und Fortbildung" einreichen
DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie beim BMZ eine Projektförderung aus dem Haushaltstitel Berufliche Aus- und Fortbildung erhalten. Das beschleunigt die Auszahlung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Nach der Beantragung können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Kurztext
Dass Sie bei der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf Widerspruch verzichten, können Sie per Post oder online mitteilen.
Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen wollen:
Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch online mitteilen wollen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Es fallen keine Kosten an.
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99535-3761
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Fax:
+49 228 9910535-3761
E-Mail:
RL104[at]bmz.bund.de
Web:
www.bmz.de/de