Rechtsmittelverzichtserklärung zu gefördertem Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft bewilligt bekommen haben, können Sie die Auszahlung der Fördersumme beschleunigen. Dafür müssen Sie eine Klageverzichtserklärung einreichen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW um und haben bereits die Zusage für eine finanzielle Förderung durch das BMZ? Dann können Sie die Auszahlung der Gelder beschleunigen.
Dazu müssen Sie bestätigen, dass Sie auf die Möglichkeit einer Klage verzichten. Die Klageverzichtserklärung müssen Sie beim BMZ einreichen. Die Gelder können Ihnen dann unverzüglich ausgezahlt werden.
Kurztext
Sie können die Klageverzichtserklärung online bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Tel:
+49 30 18535-0
|
Fax:
+49 30 18535-2501
E-Mail:
RL412[at]bmz.bund.de
Postanschrift:
Stresemannstraße 94
10963
Berlin, Stadt