Referenzfilmförderung Drehbuch Preproduction beantragen
Wenn Sie für Ihre besonders aufwendige Maßnahmen Referenzfilmmittel benötigen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:
Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet.
Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben.
Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.
Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.
Kurztext
Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt
Welche Fristen muss ich beachten?
Förderhilfen sind spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides zu verwenden.
Spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Referenzmittel muss die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahme informiert werden.
Es fallen keine Kosten an.
Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei Verwendung der Fördermittel für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films zusätzlich:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
§ 85 Absatz 1 Filmförderungsgesetz 2017 (FFG)
D.3 Richtlinie für besonders aufwendige Stoffe und Drehbuchbeschaffung
Rechtsbehelf
Es ist möglich, Widerspruch einzulegen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Ansprechpartner
Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 27577-0
|
Fax:
+49 30 27577-111
E-Mail:
info[at]ffa.de
Web:
www.ffa.de/
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr