Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Sammelentsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.
Als abfallerzeugendes Unternehmen, das gefährliche Abfälle erzeugt, müssen Sie und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen und die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente führen.
Bereits vor Beginn der Entsorgung müssen Sie als abfallerzeugendes oder abfallentsorgendes Unternehmen Entsorgungsnachweise führen, um die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen.
Fallen bei Ihnen jedoch weniger als 20 Tonnen eines gefährlichen Abfalls im Jahr an, können Sie stattdessen am Sammelentsorgungsnachweisverfahren teilnehmen. Bei diesem führt nicht das abfallerzeugende Unternehmen einen Entsorgungsnachweis, sondern das Unternehmen, das den Abfall sammelt.
Auch im Sammelentsorgungsnachweisverfahren muss die zuständige Behörde in der Regel die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen.
Die Pflicht zur Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweises entfällt im sogenannten privilegierten Verfahren. Dies gilt für folgende Unternehmen:
Im privilegierten Verfahren kann mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Sammelentsorgungsnachweises an die zuständige Behörde begonnen werden.
Kurztext
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung.
In elektronischer Form:
§ 3 Absatz 1 i.V.m. § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 Nachweisverordnung
Ansprechpartner
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
Havelstraße 7
24539 Neumünster
Tel:
+494321 9994-0
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Fax:
+494321 9994-44
E-Mail:
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Web:
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