Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und je nach Art der Eintragung im Ausweis Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen G", aG", H", Bl" oder Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Kurztext
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.
Wenn das nicht der Fall sein sollte,
können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.
Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 8060
|
Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
post.sl[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung