Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
§ 28-31 PstG
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Standesamt - über Amt Molfsee
Tel:
+49 431/6500-929
E-Mail:
standesamt[at]molfsee.de
Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
0431 65009-0
|
Fax:
0431 6509-14
E-Mail:
info[at]molfsee.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-26
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
m.hackauf[at]molfsee.de
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-29
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
b.rohwer[at]molfsee.de
|
Zimmer:
19
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-11
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
s.lohse[at]molfsee.de
|
Zimmer:
20