Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Wer ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen möchte, muss eine entsprechende Fachkundeprüfung nachweisen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
oder durch folgende Bildungsabschlüsse:
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Prüfungszeugnis.
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30