Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren zur Entlastung von Abzugsteuern beantragen
Wenn Sie Vergütungen für Rechteüberlassungen oder bestimmte Kapitalerträge schulden, können Sie einen Antrag auf Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens stellen, um unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen zu können.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Im Kontrollmeldeverfahren unterlässt der Schuldner den Steuerabzug oder nimmt diesen nur nach dem höchstens zulässigen Steuersatz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor. Das gilt nur bei Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein entsprechendes DBA besteht.
Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.
Wenn Sie am Kontrollmeldeverfahren teilnehmen, müssen Sie die geleisteten Zahlungen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).
Ihren Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich per Post beim BZSt ein.
Hinweise
Die Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Die bestehenden Anmeldeverpflichtungen des Schuldners für Kapitalerträge und die Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens bleiben unberührt.
Kurztext
Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie:
Weitere Voraussetzungen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren (Antrag KapSt-KMV)
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 406-0
|
Fax:
+49 228 406-2661
E-Mail:
poststelle[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I B 3
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 4061200
|
Fax:
+49 228 4063200
E-Mail:
poststelle[at]bzst.bund.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 / Abzugsteuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 406-1200
|
Fax:
+49 228 406-3200
E-Mail:
abzugsteuer[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Abzugsteuer/Abzugsteuer_allgemein/kontakt_node.html
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr