Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen
Die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.
Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.
Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:
Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.
Teilnahme an einer Zusatzprüfung
Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.
Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.
Kurztext
Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen
Online-Antrag:
Antrag per E-Mail oder Post:
Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Voraussetzungen
Sie möchten den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben.
Für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Klasse A:
Antrag
Wenn Sie eine Zusatzprüfung zur Klasse A beantragen:
Wenn Sie die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund, Stadt
Tel:
0231 99550
|
Fax:
0231 9955180
E-Mail:
Dort10-Pruefung[at]BNetzA.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr