Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
Wer Tiergehege errichten, betreiben oder wesentlich verändern möchte, benötigt eine Genehmigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).
Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1294
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
kristina.achilles[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
111
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-490
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
nicole.kirsch[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
107