TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Wer TV-Programme bundesweit anbieten möchte, benötigt eine Zulassung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie TV-Programme bundesweit anbieten wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben.
Eine Zulassung für bundesweit verbreitete TV-Programme darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die
Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.
An die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH).
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung (100.000,00 Euro bei bundesweiten Fernsehveranstaltern). Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Benötigt werden ein Antrag, der die Rundfunkart und die Programmkategorie, die Programmdauer, die Übertragungstechnik, das vorgesehene Verbreitungsgebiet und die Finanzierungsform enthält, ein Programmschema sowie ein Finanzierungsplan.
Darüber hinaus wird bei Privatpersonen ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Unternehmen müssen zusätzlich polizeiliche Führungszeugnisse für ihre satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vertreter sowie einen Gesellschaftsvertrag vorlegen.
Ansprechpartner
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt
Tel:
+4940 369005-0
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Fax:
+4940 369005-55
Web:
www.ma-hsh.de