Übergangsgeld für Menschen mit Behinderungen beantragen
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.
Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise
Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.
Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.
Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.
Kurztext
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Servicetelefon für Hörgeschädigte über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (gebührenfrei)
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:
Voraussetzungen
Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:
Es gibt folgende Ausnahmen:
Keine
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.
§§ 66 bis 72 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§§ 118 bis 121 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Tel:
+49 800 4555500
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Web:
www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte
Web:
www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte
Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Web:
con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de