Übertragung der Bergbauerlaubnis beantragen
Wenn Sie die bergrechtliche Erlaubnis an einen Dritten übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Kurztext
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Zuständige Stelle
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)
Sie können die Übertragung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform BergPass oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Übertragung einer Erlaubnis online über die Plattform BergPass beantragen:
Übertragung einer Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Voraussetzungen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de