Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.
Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie
Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.
Kurztext
Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:
Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Voraussetzungen
Sie erhalten die USt-IdNr. als
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
keine
keine
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740
Tel:
+49 228 406-1222
|
Fax:
+49 228 406-3801
E-Mail:
ustkv[at]bzst.bund.de