Umsatzsteuer voranmelden
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Umsatzsteuer heißt allgemein auch Mehrwertsteuer. Ihr unterliegen insbesondere
Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Art der Umsätze:
Aufgrund der Corona-Pandemie galten folgende Ausnahmen:
Sie müssen die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen an das Finanzamt weiterreichen. Im Gegenzug können Sie jedoch regelmäßig die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen, zurückfordern. In der Voranmeldung berechnen Sie die Differenzsumme.
Zeitraum der Voranmeldung
Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR müssen Sie im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln.
Bei einer Summe der Vorjahressteuer von mehr als 1.000 EUR bis 7.500 EUR müssen Sie die Voranmeldung quartalsweise einreichen.
Betrug sie nicht mehr als 1.000 EUR kann Sie das Finanzamt von der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Jahreserklärung zu übermitteln.
Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als 7.500 EUR ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.
Wenn Sie als Gründerin oder Gründer eines Unternehmens erstmalig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln. Diese Regelung wurde jedoch für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. Bei einer Neugründung in den Jahren 2021 bis 2026 sind für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen die oben genannten Betragsgrenzen auschlaggebend. Im Jahr der Neugründung ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend. Im darauf folgenden Jahr ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres in eine Jahressteuer umzurechnen.
Sie sind bei einer Neugründung nicht zur Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, wenn
Kurztext
An das Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Unternehmen ganz oder vorwiegend betrieben wird.
Finanzämter Schleswig-Holstein
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel
Wenn Sie "Mein ELSTER" nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.
Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Körperschaftsteuererklärung abgeben
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
- Steuerfahndung / Bußgeld- und Strafsachenstelle
Ansprechpartner
Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)
Feldstraße 23
24105 Kiel
Tel:
+49 431 602-0
|
Fax:
+49 431 602-1009
E-Mail:
poststelle[at]fa-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).
Finanzamt Rendsburg
Kieler Straße 19
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 598-0
|
Fax:
+49 4331 598-2770
E-Mail:
poststelle[at]fa-rendsburg.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr