Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Unbegleitete Barmittel bei Ein- und Ausreise aus einem Drittland im Post- und Frachtverkehr nach Aufforderung offenlegen

Wenn Sie unbegleitete Barmittel zum Beispiel im Post- und Frachtverkehr aus einem Drittland in oder durch die Europäische Union oder aus der Europäischen Union in ein Drittland verbringen, müssen Sie nach Aufforderung durch die Zollbehörden eine Offenlegungserklärung einreichen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel: +49 228 303-26030   |   Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich[at]zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Home/home_node.html


Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel: +49 228 303-26040   |   Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english[at]zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html

Postanschrift:

Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt


Öffnungszeiten:

Anrufzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr


Hinweis zur Nutzung von Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Webseite zu gewährleisten. Alle gesetzten Cookies werden gelöscht, sobald Sie unsere Webseite verlassen. Wir verzichten auf Analyse- und Tracking-Cookies. Weitere Informationen