Unbegleitete Barmittel bei Ein- und Ausreise aus einem Drittland im Post- und Frachtverkehr nach Aufforderung offenlegen
Wenn Sie unbegleitete Barmittel zum Beispiel im Post- und Frachtverkehr aus einem Drittland in oder durch die Europäische Union oder aus der Europäischen Union in ein Drittland verbringen, müssen Sie nach Aufforderung durch die Zollbehörden eine Offenlegungserklärung einreichen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Zollbehörden überwachen den Verkehr von unbegleiteten Barmitteln über die Grenzen Deutschlands zu Drittländern.
Zollbedienstete können Absender, Empfänger oder einen Vertreter dieser Person auffordern, eine Offenlegungserklärung für unbegleitete Barmittel abzugeben, die
in die EU, aus der EU oder durch die EU verbracht werden. Diese Abgabe kann schriftlich erfolgen.
Als Barmittel gelten:
Als gleichgestellte Mittel gelten unter anderem:
Kurztext
Die Offenlegungserklärung können Sie schriftlich bei den Zollbehörden abgeben. Solange werden die Barmittel und/oder anderen Mittel einbehalten.
Offenlegungserklärung schriftlich einreichen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen der Aufforderung zur Abgabe einer Offenlegungserklärung innerhalb von 30 Tagen nachkommen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Offenlegungserklärung wird nach Eingang bei den Zollbehörden geprüft. Abhängig vom Umfang und Vollständigkeit der Erklärung beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen unter 1 Stunde und mehreren Tagen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Nach Aufforderung Unterlagen über:
Artikel 4 EU-Verordnung über die Überwachung von Barmitteln (2018/1672)
§ 12a Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26030
|
Fax:
+49 351 44834-590
E-Mail:
info.gewerblich[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26040
|
Fax:
+49 228 303-97924
E-Mail:
enquiries.english[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
Postanschrift:
Postfach
100761
01077
Dresden, Stadt
Öffnungszeiten:
Anrufzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr