Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen
Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Kurztext
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform BergPass oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
Betriebsunfall direkt einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
§ 10 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV)
§ 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG)
§ 25 Abs. 1 S. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel:
+49 5323 9612-200
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de