Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Kurztext
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html