Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.
Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung beziehungsweise die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.
Kurztext
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
Schriftliches Verfahren:
Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Voraussetzungen
Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Bearbeitungsdauer
Gebühr: 5 25 EUR
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
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Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30