Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Kurztext
Zuständige Stelle
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
gegebenenfalls 30 für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers
Rechtsbehelf
beim Standesamt
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Standesamt - über Amt Molfsee
Tel:
+49 431/6500-929
E-Mail:
standesamt[at]molfsee.de
Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
0431 65009-0
|
Fax:
0431 6509-14
E-Mail:
info[at]molfsee.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-26
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
m.hackauf[at]molfsee.de
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-29
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
b.rohwer[at]molfsee.de
|
Zimmer:
19
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
Tel:
+49 431 65009-11
|
Fax:
+49 431 650914
E-Mail:
s.lohse[at]molfsee.de
|
Zimmer:
20
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-147
|
Fax:
+49 4331 202-855
E-Mail:
bss[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
216
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-197
|
Fax:
+49 4331 202-855
E-Mail:
bss[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
215
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-397
|
Fax:
+49 4331 202-855
E-Mail:
bss[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
212
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-410
|
Fax:
+49 4331 202-855
E-Mail:
bss[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
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Zimmer:
217
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-411
|
Fax:
+49 4331 202-855
E-Mail:
bss[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
214