Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorranging anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse (KSK) umgehend mitteilen.
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der KSK haben können:
Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die KSK.
Kurztext
Eine Änderung Ihrer beruflichen Rahmenbedingung können Sie schriftlich melden.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Tel:
+49 4421 9289000
E-Mail:
abgabe[at]kuenstlersozialkasse.de
Web:
www.kuenstlersozialkasse.de/
Postanschrift:
26380 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten:
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.