Veranlagung für beschränkt Steuerpflichtige beantragen
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Veranlagung ist ein förmliches Verfahren, bei welchem Sie insbesondere Ihre Steuererklärung(en) einreichen und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer ermittelt. Die Steuer wird in einem Bescheid festgesetzt.
Sind Sie beschränkt steuerpflichtig und erzielen ausschließlich Einkünfte aus
dann können Sie für Ihre Einkünfte die Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer beim BZSt beantragen.
Beschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn
Juristische Personen sind beschränkt steuerpflichtig, wenn
Stellen Sie einen Antrag auf Veranlagung, wird die Steuer auf der Grundlage sämtlicher Einkünfte berechnet.
Die Einkünfte sind der Betrag, der von dem Zahlenden an Sie gezahlt werden muss. Wenn der Zahlende die Steuer von diesem Betrag abgezogen und Ihnen den restlichen Betrag ausgezahlt hat, kann die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags sowie des zugehörigen Solidaritätszuschlags auf die festgesetzte Steuer erfolgen. Als Nachweis müssen Sie die vom Zahlenden ausgestellten Steuerbescheinigungen der Steuererklärung beizufügen.
Ihren Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer stellen Sie durch Abgabe einer Steuererklärung schriftlich per Post beim BZSt.
Hinweis
Falls Sie in Deutschland noch andere Einkünfte haben, dann müssen Sie die Steuererklärung bei dem Finanzamt einreichen, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen befindet oder Sie Ihre Tätigkeit überwiegend ausgeübt haben. An dieses Finanzamt wenden Sie sich auch, wenn Sie Fragen haben. Andere Einkünfte sind zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung.
Kurztext
Die Steuererklärung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Voraussetzungen
Die Veranlagung zur Einkommensteuer können beantragen:
Die Veranlagung zur Körperschaftsteuer können beantragen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 4 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 406-0
|
Fax:
+49 228 406-2661
E-Mail:
poststelle[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 / Abzugsteuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 406-1200
|
Fax:
+49 228 406-3200
E-Mail:
abzugsteuer[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Abzugsteuer/Abzugsteuer_allgemein/kontakt_node.html
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr