Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie speichert und verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin elektronisch verarbeitet werden. Sobald die Rechte der datenverarbeitenden Stelle erloschen sind, werden Ihre Daten endgültig gelöscht. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal service.bund.de Service Online".
Kurztext
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online anfordern:
Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich anfordern:
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Voraussetzungen
Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:
Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einschränken lassen, wenn sie verarbeitet werden:
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
kostenfrei
Artikel 18 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO)
Rechtsbehelf
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Ansprechpartner
Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online“
Web:
www.service.bund.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html