Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im Gemeinsamen Zolltarif. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.
Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.
Kurztext
Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:
Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:
Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.
Voraussetzungen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26040
|
Fax:
+49 228 303-97924
E-Mail:
enquiries.english[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
Postanschrift:
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Dresden, Stadt
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Montag 08:00 – 17:00 Uhr
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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr