Zahlung des Schadensausgleichs für strahlenbelastetes Wild beantragen
Wenn das von Ihnen erlegte Wild über 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm strahlenbelastet/radioaktiv belastetet ist, können Sie die Zahlung eines Schadensausgleichs beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Lebensmittel, die einen Radiocäsiumgehalt von mehr als 600 Becquerel pro Kilogramm aufweisen, dürfen in Deutschland nicht in den Handel gebracht werden und sind zu vernichten.
Ist das von Ihnen erlegte Wild dementsprechend strahlenbelastet/radioaktiv belastet und darf nicht vermarktet werden, wird auf Antrag geprüft, ob Ihnen ein Schadensausgleich gezahlt wird.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen je nach Wildtier ein Pauschalbetrag als Schadensausgleich gezahlt.
Ihren Antrag (Hauptvordruck und Anlage/n) auf Zahlung eines Schadensausgleichs und die o.g. Nachweise reichen Sie per Post bei Ihrer zuständigen Landesstelle ein. Diese leiten Ihren Antrag (Hauptvordruck und Anlage/n) nach Prüfung ohne die erforderlichen Nachweise an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Landesministerien, Kommunalbehörden und Jagdverbänden.
Kurztext
Den Antrag auf Zahlung eines Schadensausgleichs müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Landesstelle einreichen.
Voraussetzungen
Eine Zahlung eines Schadensausgleichs können Sie beantragen, wenn:
Hinweis
Wer die für Sie zuständige Messstelle ist, erfahren Sie über Ihre zuständige Landesbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform nötig: ja
persönliches Erscheinen: nein
Antrag auf Schadensausgleich auf der Internetseite des Bundesveraltungsamts
Online-Service zum Ausfüllen des Antrags auf einer Internetseite des Bundesverwaltungsamts
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99358-0
|
Fax:
+49 228 99358-2823
E-Mail:
poststelle[at]bva-bund.de
Web:
www.bva.bund.de
Postanschrift:
50728 Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Diensttag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4
50728 Köln, Stadt
Tel:
+49 228 99358-5025
|
Fax:
+49 228 9910358-2893
E-Mail:
hoheitszeichen[at]bva.bund.de
Postanschrift:
Postfach
Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4
50728
Köln, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr