Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen
Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Es gibt 3 Arten des Zahlungsaufschubs:
Von größter praktischer Bedeutung ist hier der "laufende Zahlungsaufschub". Hierbei müssen Sie die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle Einfuhren, die Sie in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, werden dabei zusammengefasst.
Die im Laufe eines Kalendermonats erfassten und aufgeschobenen Abgaben werden spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats von der Bundeskasse Trier per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon abweichend erst zum 26. Tag des zweiten darauffolgenden Monats abgebucht.
Ziel ist, die Abwicklung der Zollabgaben sowohl für Sie als Unternehmen als auch für die Zollbehörden möglichst einfach und effizient zu gestalten.
Kurztext
Den Zahlungsaufschub und die entsprechende Bewilligung Gesamtsicherheit müssen Sie schriftlich beantragen:
Voraussetzungen
Damit Sie den Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen können, müssen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird innerhalb von 120 Tagen bearbeitet.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs (Formular 0580)
Von Ihrem Kreditinstitut bestätigtes SEPA-Firmenlastschriftmandat (Formular 032020)
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26030
|
Fax:
+49 351 44834-590
E-Mail:
info.gewerblich[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26040
|
Fax:
+49 228 303-97924
E-Mail:
enquiries.english[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr