Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen beantragen (Riester bzw. Rürup)
Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Riester) und Basisrentenverträgen (Rürup) zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.
Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.
Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob
Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob
Kurztext
Sie müssen den Antrag auf Zertifizierung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Voraussetzungen
Anträge auf Zertifizierung können stellen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorge- oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, betragen EUR 5.000.
Wird einem Antrag ein zertifizierter Antrag eines Spitzenverbands zugrunde gelegt und werden die weiteren Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt, beträgt die Gebühr EUR 500,00.
Für Anträge eines Spitzenverbandes, welche dieser als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese stellt, beträgt die Gebühr je zertifizierungswilligem Mitglied EUR 250,00.
Für die Ergänzung eines Vertrags um eine Darlehensoption, wenn der Vertrag nach dem AltZertG in der am 31.12.2007 geltenden Fassung zertifiziert wurde, beträgt die Gebühr EUR 250,00.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Zertifizierungsantrag nach § 2 Absatz 1 und § 2a AltZertG
Zertifizierungsantrag nach § 2 Absatz 1a und § 2a AltZertG
Zertifizierungsantrag nach § 1 Absatz 1 und 1a Satz 1 Nummer 2 oder 3 und § 2a AltZertG
Zertifizierungsantrag nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 und § 2a AltZertG
Anlage zum Antrag auf Zertifizierung (Checkliste)
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 406-0
|
Fax:
+49 228 406-2661
E-Mail:
poststelle[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8
10115 Berlin, Stadt
Tel:
+49 228 406-0
|
Fax:
+49 228 4063695
E-Mail:
zertifizierungsstelle[at]bzst.bund.de
Öffnungszeiten:
Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr