Zollkontrolle Einfuhrverbote
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
Kurztext
Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat[at]zoll.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
die jeweilige Zollstelle
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26030
|
Fax:
+49 351 44834-590
E-Mail:
info.gewerblich[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 UhrDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Tel:
+49 228 303-26040
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