Zulassung für Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Um Ihre Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu führen oder Personen als Gesellschafter aufzunehmen, die nicht der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkammer angehören, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, deren Haftung beschränkt ist und anwaltlich tätig ist, müssen Sie eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer beantragen. Das gilt unter anderem für:
Ebenso benötigen Sie eine Zulassung, wenn sie Personen in die Berufsausübungsgesellschaft aufnehmen wollen, die nicht der Rechtsanwaltskammer, der Steuerberaterkammer, der Patentanwaltskammer oder der Wirtschaftsprüferkammer angehören.
Für die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkungen, der nur die vorgenannten Personen angehören, müssen Sie keine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen, können dies aber freiwillig tun, zum Beispiel bei:
In jedem Fall gelten die Rechte und Pflichten der durch die Kammer festgelegten Berufsordnung.
Wenn Sie mit einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie ebenfalls eine Zulassung. In diesem Fall erbringen Sie über eine inländische Zweigniederlassung Dienstleistungen in Deutschland.
Mit der Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft dürfen Sie folgende Tätigkeiten anbieten:
Kurztext
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.
Für die Zulassung der Berufsausübungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Rechtsanwaltskammer an.
Die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular, insbesondere können dies folgende sein:
§§ 59c ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist nach Zustellung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder des Vertretungsberechtigten der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen. Das gilt auch für die Errichtung oder Auflösung von Zweigniederlassungen. Der Mitteilung muss eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beigefügt werden.
Kann eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht mehr garantieren, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusteht und die geschäftsführenden Personen mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, darf sie sich nicht mehr als Rechtsanwaltsgesellschaft bezeichnen und muss unter einer anderen Form der Berufsausübungsgesellschaft firmieren und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitteilen.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Leichenpass: Ausstellung
- Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Ansprechpartner
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