Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Wer Tiere oder Erzeugnisse gewerblich in andere EU-Staaten exportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie gewerblich
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel:
0431 9880
E-Mail:
poststelle[at]mllev.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html