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Auszug - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020  

Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/000/0101 Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Carstensen erläutert kurz die drei Abrechnungsmöglichkeiten, welche vom Bundesministerium für Finanzen bzgl. der befristeten Steuersatzsenkung zur freien Wahlmöglichkeit veröffentlicht wurden. Da sich die Verbrauchsabrechnung nicht auf einen bestimmten Tag der Leistungserbringung sondern auf einen bestimmten Zeitraum bezieht und die Ablesung aller abzurechnenden Zähler zum Stichtag 01.07.2020 unmöglich erfolgen konnte erscheint die Durchführung des sog. „Zeitscheibenmodells“ als sinnvoll. Hierbei wird der ermittelte Jahresverbrauch auf die Monate des Abrechnungszeitraumes gewichtet. Damit ergeben sich für die Zeiträume bis 30.06.2020 die regulären Steuersätze und zwischen 01.07. und 31.12.2020 die befristet abgesenkten Steuersätze. Auch im Hinblick auf die möglichst einheitliche Besteuerungssystematik beider Wasserwerke (Felde und Bredenbek) wird diese Möglichkeit der Besteuerung seitens der Verwaltung vorgeschlagen.

 


Beschluss:

Für den Bereich des Wasserwerks Felde beschließt das Amt Achterwehr, dass zur Berücksichtigung der befristeten Absenkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes die Verbrauchsabrechnung nach dem sog. „Zeitscheibenmodell“ erfolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig dafür