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Auszug - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Carstensen erläutert kurz die drei Abrechnungsmöglichkeiten, welche vom Bundesministerium für Finanzen bzgl. der befristeten Steuersatzsenkung zur freien Wahlmöglichkeit veröffentlicht wurden. Da sich die Verbrauchsabrechnung nicht auf einen bestimmten Tag der Leistungserbringung sondern auf einen bestimmten Zeitraum bezieht und die Ablesung aller abzurechnenden Zähler zum Stichtag 01.07.2020 unmöglich erfolgen konnte erscheint die Durchführung des sog. „Zeitscheibenmodells“ als sinnvoll. Hierbei wird der ermittelte Jahresverbrauch auf die Monate des Abrechnungszeitraumes gewichtet. Damit ergeben sich für die Zeiträume bis 30.06.2020 die regulären Steuersätze und zwischen 01.07. und 31.12.2020 die befristet abgesenkten Steuersätze. Auch im Hinblick auf die möglichst einheitliche Besteuerungssystematik beider Wasserwerke (Felde und Bredenbek) wird diese Möglichkeit der Besteuerung seitens der Verwaltung vorgeschlagen.
Beschluss:
Für den Bereich des Wasserwerks Felde beschließt das Amt Achterwehr, dass zur Berücksichtigung der befristeten Absenkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes die Verbrauchsabrechnung nach dem sog. „Zeitscheibenmodell“ erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür