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Auszug - Digitalpakt Schule - Beschlussfassungen zu den Medienentwicklungskonzepten und deren Umsetzung  

Sitzung des Schulausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 9
Gremium: Schulausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/000/0087-01 Digitalpakt Schule - Beschlussfassungen zu den Medienentwicklungskonzepten und deren Umsetzung
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0087
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kreft von der Fa. HM Consult erhält das Wort und berichtet mittels einer Präsentation über das erstellte Medienentwicklungskonzept und die daraus sich ergebenden weiteren Schritte. Anschließend wird ohne weitere Aussprache über die Beschlussempfehlung abgestimmt..

 


Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Empfehlungen aus den erstellten Medienentwicklungskonzepten für die drei Grundschulen im Amtsbereich (Grundschule Bredenbek, Grundschule Felde mit Außenstelle Westensee und Grundschule Strohbrück mit Außenstelle Melsdorf) wie folgt umzusetzen:

 

Zunächst werden die nach den Medienentwicklungskonzepten erforderlichen Maßnahmen in den Bereiche Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der LAN / WLAN-Netze, Server- und Administrationssysteme sowie erforderliche Präsentationstechnik umgesetzt (geschätzte Gesamtkosten: rd. 183.000 Euro – davon Eigenanteil 27.450 Euro).

Der Amtsdirektor wird ermächtigt, nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren auf die jeweils wirtschaftlichsten Angebote die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers erfolgt über die Schulträgerumlage.

 

Über die Umsetzung der weiteren Schritte wird nach erfolgter Ausschreibung und Kenntnis über die voraussichtlichen Ist-Kosten für diese Maßnahmen und damit die verbleibenden Fördermittel beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  7
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0