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Auszug - Digitalpakt Schule - Beschlussfassungen zu den Medienentwicklungskonzepten und deren Umsetzung  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Es ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren. Es müssen die bereitliegenden Kontaktformulare ausgefüllt werden.
2020/000/0087-01 Digitalpakt Schule - Beschlussfassungen zu den Medienentwicklungskonzepten und deren Umsetzung
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0087
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0087-01 nebst Anlage verwiesen.Im Anschluss ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die Empfehlungen aus den erstellten Medienentwicklungskonzepten für die drei Grundschulen im Amtsbereich (Grundschule Bredenbek, Grundschule Felde mit Außenstelle Westensee und Grundschule Strohbrück mit Außenstelle Melsdorf) wie folgt umzusetzen:

 

Zunächst werden die nach den Medienentwicklungskonzepten erforderlichen Maßnahmen in den Bereiche Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der LAN / WLAN-Netze, Server- und Administrationssysteme sowie erforderliche Präsentationstechnik umgesetzt (geschätzte Gesamtkosten: rd. 183.000 Euro – davon Eigenanteil 27.450 Euro).

Der Amtsdirektor wird ermächtigt, nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren auf die jeweils wirtschaftlichsten Angebote die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers erfolgt über die Schulträgerumlage.

 

Über die Umsetzung der weiteren Schritte wird nach erfolgter Ausschreibung und Kenntnis über die voraussichtlichen Ist-Kosten für diese Maßnahmen und damit die verbleibenden Fördermittel beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.