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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - erforderliche Beschlüsse durch die Gemeinde Felde  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 17
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Es ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren. Es müssen die bereitliegenden Kontaktformulare ausgefüllt werden.
2020/000/0115 Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung des Ausschussvorsitzenden hinsichtlich erforderlicher Beschlüsse durch die Gemeinde Felde
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0115 verwiesen.

 

Nach kurzer Beratung über eine ggf. mögliche Höhenreduzierung des Neubaus ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, dass zur Vorbereitung der weiteren Planungsarbeiten des Architekten zur Erstellung eines neuen Vorentwurfs (unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen neuen Eckwerte) die Gemeinde Felde gebeten wird, im Rahmen der nächsten Sitzungen der maßgeblichen Gremien insbesondere zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:

-          Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren eine Zweigeschossigkeit für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung vorgesehen wird.

-          Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren zusätzlich zu den Vollgeschossen für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung ein Staffelgeschoss vorgesehen wird.

      -    Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der

           Bauleitverfahren eine maximale Gebäudehöhe für das Grundstück der

           zukünftigen Amtsverwaltung in Höhe von (mindestens) 15,75 Metern über NN

            vorgesehen wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

46 Ja Stimmen 
  0 Nein Stimmen 
  3 Enthaltungen