Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95n Gemeindeordnung  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter jens.ehlers@cdu-melsdorf.de zu reservieren.
2020/104/0116 Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 95n Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Frau Brandt berichtet, dass insbesondere die Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen seien, die im Haushaltsjahr 2019 bei Aufwendungen und Auszahlungen aufgetreten sind. Für alle Beträge bis zu 1.000 € konnte die Bürgermeisterin diese bereits genehmigen, alle darüber liegenden Überschreitung sind noch von der Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

Anhand der in der Anlage zur Tagesordnung beiliegenden Übersicht betragen die Haushaltsüberschreitungen insgesamt 1.575.373,75 Euro, hiervon sind noch  1.562.386,10 Euro  durch die Gemeindevertretung zu genehmigen. Dieser noch zu genehmigende Betrag setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Punkten zusammen: Zuführung zur Finanzausgleichsrückstellung: 587.398,04 Euro, Schulträgerumlage und Schulkostenbeiträge: 95.040,34 Euro, Ausgleichszahlungen aus IKG: 71.396,82 Euro, Aufwendungen interne Leistungsbeziehungen: 103.203,42 Euro, Umbuchungen zu aktivierende Werte Erschließung IKG Rotenhof im Rahmen Vermögensbewertung: 513.724,42 Euro und Abschreibungen: 54.264,07 Euro.

 

Zum eigentlichen Jahresabschluss: Dieser schließt mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 960.631,88 Euro (Verbesserung um 212.147,93 Euro) sowie einer Abschlussverbesserung in der Finanzrechnung in Höhe von 1.305.053,22 Euro und damit einem Finanzmitteldefizit/-abfluss in Höhe von 198.934,82 Euro ab. Dieses Ergebnis ist insbesondere dadurch bedingt, dass einige im Jahr 2019 geplante Maßnahmen erst im Jahr 2020 begonnen bzw. zur Zahlung kommen. Entsprechend der Vorschriften des § 23 GemHVO Doppik wurden deshalb Mittelübertragungen vom Haushalt 2019 in Höhe von 2.072.178,94 Euro vorgenommen:

 

Dr. Ehlers fragt, ob die Gesamthöhe der übertragenden Mittel auch in voller Höhe zur Auszahlung kommt oder ob sich ggf. noch Einsparungen ergeben könnten. Frau Brandt sowie Herr Carstensen erläutern, dass die Mittel bei einigen Maßnahmen sicherlich nicht in voller Höhe benötigt werden, aber eine Prognose hinsichtlich einer möglichen Gesamteinsparung wird nicht gegeben. Nähere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss 2019.

Für den Geldbestand zum 31.12.2019 hat dieses zur Folge, dass sich dieser auf 5.636.258,49 Euro erhöht. Will man jedoch die wirklich freien Finanzmittel betrachten, so ist die im Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Entnahme aus der Ergebnisrücklage, noch ausstehende Auszahlungen für die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen und ein evtl. Defizit in der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 einzubeziehen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 1.562.386,10 Euro werden genehmigt.

b) Der Jahresabschluss 2019 wird in der vorgelegten Fassung unverändert beschlossen.

c) Der Ergebnisüberschuss 2019 in Höhe von 960.631,88 Euro ist mit einem Betrag von 238.352,20 Euro der Ergebnisrücklage und mit einem Betrag von 722.279,68 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür