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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Felde
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Wortprotokoll |
Beschluss:
Frau Fehse wird zu Beantwortung von Fragen zu diesem TOP Rederecht erteilt.
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
Beschluss:
Der Gemeindevertretung Felde wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Felde und die Erhebung von Benutzungsgebühren entsprechend der anliegenden Änderungsübersicht unter Berücksichtigung der im Protokoll enthaltenen Punkte zu ändern.
Die Verwaltung wird gebeten, auf Basis der Beschlussempfehlung nach der Ausschusssitzung die jeweiligen Punkte in den Entwurf einer entsprechenden Änderungssatzung einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zuzuleiten.
• Die Worte Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter werden in der gesamten Satzung durch Personensorgeberechtigte/r ersetzt.
• Zu Nr. 3.: §3 (5) enthält folgende Fassung:
In der Kindertageseinrichtung werden im Rahmen der verfügbaren Plätze Kinder ganzjährig im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen. Die Betreuungsplätze für Kinder aus der Gemeinde Felde, Kinder aus amtsangehörigen Gemeinden sowie Kinder aus Gemeinden außerhalb des Amtsbereiches werden nach vorgegebenen Aufnahmekriterien von der Leitung der Kindertageseinrichtung vergeben. Die Aufnahmekriterien sind in Anlage II dargestellt und auf der Homepage der Kindertageseinrichtung Felde veröffentlicht. Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze übersteigt, entscheidet die Leitung der Kita nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin über die Aufnahme nach den genannten Kriterien.
• Eine Anlage II der Satzung mit Aufnahmekriterien und Punktebewertung ist entsprechend dem Inhalt des Schreibens von Frau Witthinrich, Amtsverwaltung Achterwehr, vom 16.11.2020 zu fassen. Dieses stellt eine Konkretisierung der Empfehlungen des KiTa-Beirats dar.
• Zu Nr. 4.: §4, Abs. 1, Buchst. d wird mit dem nachfolgenden Wortlaut neu eingefügt:
Wenn die Satzung inklusive Gebührensatzung nicht anerkannt oder der zugesagte Betreuungsplatz innerhalb von 14 Tagen nicht in Anspruch genommen wird, besteht für die Gemeinde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
• Zu Nr. 5.: §5, Abs. 2 erhält folgende Neufassung ab dem 01.08.2021:
In der Regelzeit (Vormittagsbetreuung) werden alle Kinder der Kita von 08:00 bis 14:00 Uhr betreut und gefördert. Zusätzlich können Personensorgeberechtigte für Ihr/e Kind/er von Montag bis Freitag die Frühbetreuung von 07:00-08:00 Uhr und die Spätbetreuung im Krippen- und Kindergartenbereich der Einrichtung von 14:00-15:00 Uhr oder 14:00-17:00 Uhr buchen.
• Anlage I, Teil B erhält die folgende Fassung:
Für Krippenkinder und Kinder der Familiengruppe werden 13,50 € erhoben und für Kinder der zwei Naturgruppen, Gänseblümchen und Kinder der Waldgruppe, die Mittag essen oder die Nachmittagsbetreuung buchen, werden 7,00 € erhoben. Dieser Betrag wird zusammen mit den Betreuungsgebühren beglichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0