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Auszug - Beteiligung an der SH Netz AG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Andrea Gellert: Das Thema ist im Finanzausschuss besprochen worden. Dieser empfiehlt der GV das Recht auf Sonderkündigung nicht auszuüben, weil die Einnahmen durch die Garantieverzinsungen eine gute Verbesserung der Einnahmeseiten im Haushalt der Gemeinde darstellen.
Beschluss:
Die Gemeinde Bredenbek macht von dem in § 17 des Konsortialvertrages eingeräumten Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2021 keinen Gebrauch. Die von der Gemeinde erworbenen Anteile an der SH Netz AG verbleiben damit weiterhin auf unbestimmte Zeit im Eigentum der Gemeinde.
Die Verwaltung wird gebeten, jeweils sechs Monate vor Ende der Laufzeit der Darlehen zur Finanzierung des Ankaufs der Anteile, den zuständigen Gremien der Gemeinde eine entsprechende Beschlussvorlage über einen etwaigen Verkauf von Anteilen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 13
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0