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Bürgerinformationssystem

Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters  

Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Bredenbek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Bredenbek
Ort: Kieler Straße 18, 24796 Bredenbek
Zusatz: Achtung! Neuer Sitzungsort: Turnhalle Am Sportplatz 1 in Bredenbek!!! Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.bredenbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2021/028/0150 Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Herr Rainer Westphal ist für Frau Yvonne Kruse in die Gemeindevertretung nachgeckt. Mit Eingang der Mandatsannahme am 08.02.2021 ist Herr Westphal bereits Gemeindevertreter mit allen Rechten und Pflichten.

 

Die Verpflichtung erfolgt durch den Bürgermeister mit folgendem Text:

 

Hiermit verpflichte ich Sie nach § 33 (5) GO durch Handschlag (der Handschlag entfällt) auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten nach der GO.

Insbesondere verweise ich hierzu auf die Verschwiegenheitspflicht.