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Auszug - Ferienbetreuung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem TOP ist eine Tischvorlage (liegt dem Protokoll als Anlage bei) verteilt worden. Die dort aufgeführte Formulierung lautet wie folgt und soll in den Satzungsentwurf übernommen werden.
§ 4 erhält folgende Fassung:
- Die OGS-Leitung informiert alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule des Amtes Achterwehr in Felde sowie der Grundschüler mit Wohnort in Felde zeitgleich per Mail über die konkreten Zeiten der Ferienbetreuung spätestens 8 Wochen vor deren jeweiligen Beginn.
- Die Anmeldung der Schülerin/ des Schülers erfolgt auf Antrag der/des Erziehungsberechtigten per Mail an die OGS-Leitung.
- Wie bisher 2.
- Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der einzelnen Anmeldungen. Wie bisher 3.
- Spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Beginn der Ferienbetreuung erhalten die Erziehungsberechtigten von der OGS-Leitung per Mail eine Mitteilung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes in die Ferienbetreuung.
Wie bisher 4.
Beschluss:
Die Gemeinde Felde beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Ferienbetreuung mit der neuen Formulierung zu §4 in der vorliegenden Fassung.
Hierfür wird ein Elternbeitrag pro Woche in Höhe von 100,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 13
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0