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Bürgerinformationssystem

Auszug - Fragen der Gemeindevertreter  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 13.2
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25-27, 24107 Quarnbek
Zusatz: Beginn der öffentl. Sitzung ca. 20 Uhr. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Bürgermeister unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Gemeindevertreter Herr Kaphengst verdeutlicht, dass er tief enttäuscht darüber sei“, dass die gestellten Anträge zur Änderung der Tagesordnung nicht die entsprechenden Mehrheiten erreicht haben. Es hätten sich verschiedene Anwälte mit dem städtebaulichen Vertrag beschäftigt, durch dessen Arbeit sich durchaus noch zu klärende Aspekte ergeben hätten.

Er erkundigt sich, ob es möglich ist, eine Sondersitzung über das Amt einzuberufen.

rgermeister Langer erläutert, dass dies nicht möglich ist.

 

Des Weiteren erkundigt er sich danach, wie die Einwohnerbeteiligung im Vertrag sichergestellt wird und ob es ggf. wieder eine GmbH & Co. KG geben wird.

Gemeindevertreter Schirren verweist auf die Beschlussvorlagen zu TOP 14.

 

Herr Kaphengst berichtet, dass die Personalvertretung des Kindergartens im Gespräch noch einmal auf die mangelnde Funktionalität“ der EDV hingewiesen hat. Die von Gemeindevertreter Herrn Boudin angekündigten Verbesserungen seien nicht eingetreten, es gebe weiterhin große Probleme.

Er habe sich bei Frau Kittmann aus der Gemeinde Achterwehr erkundigt. Diese habe erklärt, dass sie die IT-Lösung „Dogado“ verwende und sehr zufrieden sei.

Er bittet darum, dass sich darum gekümmert wird, dass das Personal mit funktionierender Technik ausgestattet wird.

 

Frau Dr. Neumann fragt nach, ob der jetzig vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages anwaltlich geprüft wurde und wenn ja, wo der Schriftverkehr mit den Kommentaren zu Änderungen zu finden ist. Sie möchte wissen, wie es möglich ist, dass die Gemeindevertretung mit solch wenigen Informationen zum Verlauf über die Entwicklung des Vertrages eine Entscheidung fällen soll.

rgermeister Langer verweist auf das Verfahren bezüglich der Vertragsentwürfe und erläutert, dass es sowohl telefonischen als auch schriftlichen Kontakt zwischen den jeweiligen Parteien gab.

 

Ebenfalls erkundigt sich Frau Dr. Neumann nach der Aussage, dass eine Bauleitplanung das Gleiche sei wie ein städtebaulicher Vertrag. Sie fragt nach, warum es zwei Verfahren gibt, wenn diese gleich sind.

Gemeindevertreter Schirren verdeutlicht, dass es durchaus zwei verschiedene Verfahren sind, jedoch würden die gleichen Ziele erreicht werden.