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Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 95n Gemeindeordnung  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter public@jehlers.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2021/104/0152 Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 95n Gemeindeordnung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu berichtet Herr Carstensen, es sei ärgerlich, dass teilweise hohe Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Jahresabschluss vorliegen. Künftig sei vorgesehen, auch unterjährig über größere Abweichungen zu berichten. Speziell für 2020 gab es jedoch teilweise Punkte die weder planbar noch voraussehbar waren.

Positiv sei, die Ergebnisverbesserung um ca. 2,3 Mio. EUR. Hierin ist die allgemeine Zuweisung durch das Land (Kompensation Corona-Steuerausfälle) mit ca. 1,6 Mio. EUR beinhaltet.

Herr Carstensen zeigt in diesem Zusammenhang auch eine Grafik, wie sich die Kassenlage

nach den jetzt anstehenden großen Investitionen und den vorgesehenen Kreditaufnahmen entwickeln könnte. Danach kann sich perspektivisch ein Kassenbestand von rund 3 Mio. EUR (unter Berücksichtigung der Kreditaufnahme von ca. 10 Mio. EUR für den Bau der Sporthalle u. den Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus) entwickeln.

Auf die Frage der Ausweisung der Pensionsrückstellung von rund 700.000 EUR gibt Herr Carstensen Auskunft, dieses sei gesetzlich so vorgeschrieben.

Zur Frage, was sich unter dem Punkt „Außerordentliche Aufwendungen / 400.000 EUR“ verberge, gibt Herr Carstensen Auskunft, dieses sei eine Zahlung an die Landeshauptstadt Kiel für den anteiligen Verkaufspreis von Grundstücken im Interkommunalen Gewerbegebiet Rotenhof  (IKR).

Frau Szodruch fragt, ob und inwieweit die Gewerbesteuereinnahmen aus dem IKR in die Berechnungen der Umlagen an Kreis und Amt einflien. Hierzu hat Herr Carstensen eine Grafik vorbereitet. Danach werden alle Einnahmen im Zeitraum 1.7 bis 30.6. des Folgejahres an das Statistische Landesamt gemeldet. Dieses berechnet dann die umzulegenden Beträge. Hierbei wird der Betrag, welcher aus dem Gewerbesteueraufkommen der Betriebe des IKR an die Landeshauptstadt Kiel abgeführt wird, abgezogen.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 748.012,12 Euro werden genehmigt.

b) Der Jahresabschluss 2020 wird in der vorgelegten Fassung unverändert beschlossen.

c) Der Ergebnisüberschuss 2020 in Höhe von 996.981,32 Euro ist mit einem Betrag von 247.371,38 Euro der Ergebnisrücklage und mit einem Betrag von 749.609,94 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig