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Auszug - Regenwasserproblematik Zuwegung Dorfstraße 119/117
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
GV Kracht bemängelt das nicht korrekt durchgeführte Beweissicherungsverfahren in dieser Angelegenheit.
Im Rahmen der Aussprache stellt sich die Frage, ob die Straße in Gemeindeeigentum ist oder ob es sich um eine Privatstraße handelt. Ebenfalls wird hinterfragt, ob die Gemeinde für eine Privatstraße verantwortlich wäre.
Ebenso wird die Beschädigung der Abwasserleitung durch eine gesetzte Spundwand angesprochen. Hier sind Regress Forderungen zu prüfen.
GV Sebelin bittet daher den Beschluss zu erweitern um die entsprechenden Fragestellungen.
GV Kracht beantragt den Tagesordnungspunkt zu weiteren Beratungen an den Fachausschuss zurück zu verweisen.
Die Abstimmung über die Vertagung erbrachte folgendes
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 3
Nein Stimmen 9
Enthaltungen 0
Somit ist der Vertagung nicht zugestimmt worden und es wird über den Beschlussvorschlag mit den ergänzenden Fragestellungen abgestimmt:
Beschluss:
Vor Beauftragung des Planungsbüros wird das Amt aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse an dem entsprechenden Straßenkörper zu prüfen und die Verpflichtung der Kostentragungspflicht der Gemeinde zu erörtern.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, evtl. Regressansprüche durch den Einbau der Spundwand in dem Bereich zu prüfen.
Sofern die Gemeinde kostentragungspflichtig für den gesamten oder für Teilbereiche des Straßernkörpers ist, beschließt die Gemeindevertretung, das Planungsbüro Urban ( LP 1- LP 9 ) mit den Planungen zu beauftragen, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, so dass ein korrektes Abführen des anfallenden Oberflächenwassers gewährleistet ist.
Des Weiteren wir der Bürgermeister ermächtigt, die auf der Grundlage der geplanten Anforderungen erforderlichen Bauleistungen, nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 58.000 Euro sind im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes bereitzustellen; etwaigen außerplanmäßigen Ausgaben vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes in diesem Zusammenhang wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 3
Enthaltungen 0