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Bürgerinformationssystem

Auszug - Regenwasserproblematik Zuwegung Dorfstraße 119/117  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Felde
Ort: Dorfstraße 93b, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Besucherplätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2020/050/0233-01 Regenwasserproblematik Zuwegung Dorfstraße 119/117
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

GV Kracht bemängelt das nicht korrekt durchgehrte Beweissicherungsverfahren in dieser Angelegenheit.

Im Rahmen der Aussprache stellt sich die Frage, ob die Straße in Gemeindeeigentum ist oder ob es sich um eine Privatstraße handelt. Ebenfalls wird hinterfragt, ob die Gemeinde für eine Privatstraße verantwortlich wäre.

Ebenso wird die Beschädigung der Abwasserleitung durch eine gesetzte Spundwand angesprochen. Hier sind Regress Forderungen zu pfen.

GV Sebelin bittet daher den Beschluss zu erweitern um die entsprechenden Fragestellungen.

 

GV Kracht beantragt den Tagesordnungspunkt zu weiteren Beratungen an den Fachausschuss zurück zu verweisen.

Die Abstimmung über die Vertagung erbrachte folgendes

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  3
Nein Stimmen  9
Enthaltungen  0

 

Somit ist der Vertagung nicht zugestimmt worden und es wird über den Beschlussvorschlag mit den ergänzenden Fragestellungen abgestimmt:

 


Beschluss:

Vor Beauftragung des Planungsbüros wird das Amt aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse an dem entsprechenden Straßenkörper zu prüfen und die Verpflichtung der Kostentragungspflicht der Gemeinde zu erörtern.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, evtl. Regressansprüche durch den Einbau der Spundwand in dem Bereich zu prüfen.

Sofern die Gemeinde kostentragungspflichtig für den gesamten oder für Teilbereiche des Straßernkörpers ist,  beschließt die Gemeindevertretung, das Planungsbüro Urban ( LP 1- LP 9 ) mit den Planungen zu beauftragen, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, so dass ein korrektes Abführen des anfallenden Oberflächenwassers gewährleistet ist.

Des Weiteren wir der Bürgermeister ermächtigt, die auf der Grundlage der geplanten Anforderungen erforderlichen Bauleistungen, nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 58.000 Euro sind im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes bereitzustellen; etwaigen außerplanmäßigen Ausgaben vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes in diesem Zusammenhang wird zugestimmt


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  9
Nein Stimmen  3
Enthaltungen  0