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Bürgerinformationssystem

Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Felde
Ort: Dorfstraße 93b, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Besucherplätze sind bei dem stellv. Bürgermeister unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2021/050/0347 Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet GV Bremmer nach §33 (5) GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten. Insbesondere verweist er auf die Verschwiegenheitspflicht. Auf den Handschlag wird aufgrund der Pandemielage verzichtet.